Anmeldung zum 42. Hagener Symposium 2024
„Pulvermetallurgie in stürmischen Zeiten“
28./29. November 2024
Tagungsort und Tagungsbüro
Stadthalle Hagen
Wasserloses Tal 2, 58093 Hagen
* Pflichtfelder
Anmeldeformular
Beachten Sie folgende Informationen
² einschl. 2 Mittagessen, Pausengetränke, Tagungsband (nur PDF-Version), ohne „Geselliger Abend“ (bitte senden Sie Ihren Studentenausweis an info@pulvermetallurgie.com)
³ Teilnahme begrenzt (nur in Verbindung mit Teilnahme am 42. Hagener Symposium)
Durch diese Anmeldung erklären Sie sich mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Veranstaltungsabwicklung und zur Veröffentlichung im Teilnehmerverzeichnis einverstanden. Es gelten die Datenschutzbedingungen sowie folgende Teilnahmebedingungen:
Eine Rechnung erhalten Sie nach Eingang Ihrer Anmeldung. Diese gilt gleichzeitig als Anmeldebestätigung. Durch diese Anmeldung erklären Sie sich mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Veranstaltungsabwicklung und zur Veröffentlichung im Teilnehmerverzeichnis einverstanden. Im Rahmen der Veranstaltung sind die dann geltenden Hygienevorschriften/Hausordnungen des Veranstalters, der Stadthalle und des MERCURE Hotels Hagen zu beachten. Die Tagungsunterlagen mit Tagungsband (PDF bzw. Print on Demand) werden Ihnen zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigt. Bei Ihrer Stornierung bis zum 30.10.2024 (Datum des Poststempels) wird Ihnen die Teilnahmegebühr abzgl. € 25,– für Bearbeitungskosten erstattet. Bei Ihrer Stornierung nach dem 30.10.2024 (auch aus Krankheitsgründen) kann leider keine Erstattung mehr erfolgen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Tagungsunterlagen werden Ihnen andernfalls nach Beendigung der Veranstaltung in elektronischer Form zum Download bereitgestellt oder zugesandt (bei Print on Demand-Tagungsband). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung mit einer Frist von 14 Tagen abzusagen. Bis dahin gezahlte Gebühren werden in diesem Falle zurückerstattet. Weitergehende Entschädigungsleistungen werden in diesem Falle nicht gewährt.